Vorteile für Vertriebe
CHECK hat ein Produktportfolioauswahlsystem entwickelt, mit dem wir für Sie einen erheblichen Mehrwert schaffen können. Nach über 20 Jahren Analyse geschlossener Fonds trauen wir uns zu, Ihnen „CHECKBESTADVICE“ benennen zu können. In das CHECKBESTADVICE-Fondsproduktportfolio gehören Angebote, die besonderen CHECK-AUDIT-Regeln gerecht werden. Nur die Einhaltung/ Beachtung/Umsetzung dieser Regeln (Mittelverwendungskontrolle, Transparenz) ermöglicht die Aufnahme in das CHECKBESTADVICE-Portfolio. Viele von Ihnen kennen diese Anforderungen schon, die wir für besonders wichtig halten. Hier sind sie in Kurzform. Erfahren Sie z.B. wie Sie das Verlustrisiko senken, die dafür nötige Transparenz einfordern und erlangen Sie im Rahmen von CHECK-Reportings Kenntnis davon, was Ihr Fonds bisher erwirtschaftet hat. Voraussetzung: Sie haben das Einsichtsrecht dazu. Dazu brauchen Sie erfolgsrelevante Informationen, denn anders können Sie den erforderlichen Prüfaufwand nicht einschätzen, den Sie mindestens von Gesetzes wegen investieren müssen, damit Sie den latenten Interessenkonflikt entkräften können, der in Verbindung mit einer (hohen) Provision entsteht.
Mit einem differenzierten CHECK-Research/CHECK-Audit können Sie belegen, sich permanent und von Anfang an um Durchblick bemüht zu haben. Unter diesen Umständen können Sie es sich „leisten“, einen überdurchschnittlich sicheren, aber schwach provisionierten Fonds anzubieten. Denn der durchschnittliche Researchaufwand wird durch CHECK Audits reduziert. Zudem verkauft es sich mit einem guten Risiko- und Transparenzrating besser.
Daher sollten Sie von Anfang darauf dringen, dass der Initiator mitmacht. Denn nur dann ist ein permanenter Durchblick möglich. Um laufend informiert zu sein, können Sie sich auf eine CHECKBESTADVICE Plattform einwählen und aktuelle CHECK-Audits, laufende Informationen zu den operativen Veränderungen, neue Aspekte zur Renditeerwartung und vertriebsinteressante Aufhänger aus den aktuellen Marktentwicklungen abrufen. Diese gibt Ihnen in Relation zu dem ersparten Aufwand für einen vertretbaren Preis die Chance, Ihr Produktportfolio zu optimieren und den Prüfaufwand zu senken. Auf keine andere Weise können Sie besser den Anforderungen des § 34f gerecht werden.
Um sich selbst bestmöglich zu informieren, nehmen Sie viertel- oder halbjährlich an CHECK-Auditkonferenzen teil und diskutieren mit CHECK zu günstigen Konditionen den Stand Ihres Portfolios. Zwischen den Auditkonferenzen steht Ihnen die CECKBESTADVICE-Plattform zur Verfügung, denn CHECK bleibt permanent dran. Vielleicht ziehen Sie auch einen Nutzen für die nicht im CHECK-Audit gescreenten Produkte, die Sie vermitteln. Indem sie z.B. fragen ob CHECK diese Fragen beantwortet werden würden. Mit Hilfe von CHECK-Audits sinkt auch die Erfordernis, unter ein Haftungsdach zu schlüpfen, dass Ihnen möglicherweise Auflagen bei der Auswahl und Beratung Ihrer Produkte macht. Bleibt, dass Sie sich für die CHECKBESTADVICE-Liste vormerken lassen.
Die für Sie erfolgsrelevanten Informationen: Antwort auf die Frage, auf welche Produktempfehlung ist Verlass? CHECK-Audit liefert alle wesentlichen erfolgsrelevanten Informationen des von Ihnen favorisierten Produkts.
Prüfaufwand: Sie wägen ab, in welchem Verhältnis der Produkt-Prüfaufwand eines Angebotes zur Erfolgswahrscheinlichkeit seiner Platzierung steht. Wie intensiv und nachhaltig darf – vor dem Hintergrund Ihrer wirtschaftlichen Ziele – Ihre Produktprüfung sein? CHECK-Audits können Ihren Prüfaufwand beachtlich minimieren.
Latenter Interessenkonflikt: Sie müssen einen angemessenen Rechercheaufwand für Ihr Produkt nachweisen können, der in einer plausiblen Relation zu der von Ihnen vereinnahmten Provision steht. Im Zweifel müssen Sie sich eine fehlerhafte Produktprüfung zurechnen lassen, wenn Zweifel an Ihrer Beratungsvorbereitung begründet werden können. In aller Regel unterstellt die Rechtsprechung einen Zusammenhang zwischen hoher Provision und niedriger Beratungsqualität. CHECK-Audits sorgen dafür, dass Sie in die Produktprüfung ausreichend Research investiert haben.
Jederzeit Durchblick: Wie sind Sie aufgestellt, wenn Sie über Probleme eines Fonds aufklären wollen/müssen, über die Hintergründe aber nicht (rechtzeitig) informiert wurden? Beispiel: Der operative Status des von Ihnen vermittelten BioEnergiefonds ist bereits seit einem halben Jahr notleidend. Sie erfahren es erst, als Ihr Fonds faktisch insolvent ist. CHECK-Audit kann das verhindern.
Einarbeitungsaufwand: CHECK-Audits minimieren den Einarbeitungsaufwand. Daher können Sie es sich leisten, ein zwar gutes, sicheres, aber provisionsschwaches Produkt zu vermitteln. Der Aufwand der zu beschaffenden erforderlichen Zusatzinformationen wird reduziert.
Entlastung: Wie können Sie sich entlasten, wenn es einen CHECK-Audit-Report zu einem Fonds gibt, der Report kritisch ausgefallen ist und man Ihnen vorhalten kann, davon Kenntnis gehabt haben zu können, dies aber Ihrem Kunden vorenthalten zu haben?
Initiator muss mitmachen: Sie können den Initiator – möglichst von Anfang an – dazu bringen, CHECK-AUDITS durchführen zu lassen. Wenn es bereits Probleme gibt, wird dies nicht durchzusetzen sein. CHECK steht bereit, ein Audit-Verfahren von Anfang an einzurichten.
Audit von Anfang an: Möglichst schon zu Platzierungsbeginn sollte auf der Zusicherung für CHECK-AUDITS bestanden werden. Das bedeutet zum Beispiel, dass interne Transparenz gegeben ist und dass Sie darauf setzen können, dass die Investoren schon frühzeitig aussagefähige Informationen erhalten. Insbesondere auch, wenn es Probleme gibt
Unterjährige Aufklärung: Sie brauchen eine unterjährige Aufklärung über den Wert der Beteiligung aus unabhängiger Quelle? Dazu muss CHECK sich permanent über alle relevanten Vorgänge informieren können (Permanentes Auskunftsrecht für ein CHECK-Audit).
Gründe: In Abstimmung mit CHECK könnten Sie Ihr Produktportfolio optimieren und damit dem Druck der Haftungsdächer und Pools ausweichen. Die Verlagerung der Haftung auf Dritte ist nicht möglich.
Eigene Prüfung? Ein CHECK-AUDIT ersetzt keine eigene Produktprüfung! Aber der Aufwand für die Prüfung der Unterlagen und deren Auswertung kann minimiert werden. Voraussetzung ist, dass CHECK vollständige Einsicht erhält und berichten kann, was Sache ist. Und Sie können zeigen, dass Sie sich um bestmögliche Transparenz bemüht haben.
§34f: Sie können den gesetzlichen Anforderungen des § 34f durch CHECK-Audits besser gerecht werden, da Ihnen laut Ausführungsbestimmung des § 34f die wirtschaftliche Erläuterung der Fondsentwicklung auch während der Fondslaufzeit abverlangt wird.
Lösung Auditkonferenzen: Wie können Sie sich zu Ihren Beteiligungen persönlich auf dem Laufenden halten? CHECK erscheint einmal im Quartal/Halbjahr zu Vertriebssammelveranstaltungen und informiert den Vertrieb über den Quartals-/Halbjahresstand des CHECKBESTADVICE-Portfolios und erläutert die jeweilige Audit-Analyse im Rahmen von Auditkonferenzen.
Kosten Auditkonferenzen: CHECK kommt pro Teilnehmer und Beteiligung pro Konferenz mit einem Kostenbeitrag von EUR 100,- aus, sofern pro Beteiligung ein Tagessatz nicht unterschritten wird (12 Teilnehmer).
Wie häufig sollte ein CHECK-Audit durchgeführt werden?: Ein CHECK-AUDIT ist die richtige Antwort, um mindestens 2x im Jahr Durchblick zu erhalten, günstigerweise jedoch 4x.
CHECK-BESTADVICE Plattformportfolio: Der Vertrieb kann eine CHECKBESTADVICE-Plattform nutzen, in der er sich zu seinem Fonds einwählen kann. Dort findet er aktuelle Infos zum Fonds inkl. aktueller CHECK-Einschätzungen.
Log-in-Kosten: Ein Log-In kostet EUR 950,- pro Beteiligung im Jahr (ab 12 Anmeldungen). Dafür haben Sie neben laufenden Informationen zum Marktumfeld des Fonds mindestens halbjährlich vertriebsfähige CHECK-REPORTINGS (pdf)! Beispiel, siehe CHECK-Homepage.