Nachcheck
Die vor ca. 20 Jahren geborene Idee war, mit Nachanalysen („NachCHECK“) die Treffgenauigkeit unserer Analysen jährlich zu dokumentieren. Dafür hatten wir eine eigene Redaktion. Allerdings hat sich im Lauf der Jahre gezeigt, dass einige unserer Wertungen zum Emissionszeitpunkt der Fonds plausibel erschienen, dann jedoch oft durch mangelhaftes Krisenmanagement oder an Interessenkonflikten der Emittenten scheiterten. Mit der Einführung des KAGB war eine Zeitenwende eingeläutet worden, denn nun wurde ein professionelles Krisenmanagement Zulassungsvoraussetzung. Und insbesondere wurde nun eine externe, staatlich beaufsichtigte Mittelverwendungskontrolle institutionalisiert. Damit wurde die wichtigste Schwachstelle der geschlossenen Investmentvehikel geheilt.
Denn nun war es faktisch unmöglich, Kick Backs, intransparente Liquiditätsverschiebungen und großzügige Entnahmen unbehelligt durchführen zu können. An dieser Stelle konnte auch die plausibelste Prognose scheitern. Erst die Regulierung hat große Fondspleiten unter den regulierten KAGB-Fonds faktisch verhindert. Seitdem, ca. 2014, haben wir unsere NachCHECK-Verfahren eingestellt. Denn nun lässt sich an den pflichtgemäß zu erstellenden Jahresberichten der Fonds deren Wertstand relativ transparent regelmäßig nachvollziehen. Da auch diese Jahresberichte regelmäßig extern kontrolliert werden, sind sie erstmals wirklich belastbar! Klassische Investmentanalysen konnten in der Graumarkt-Ära das mögliche Fehlverhalten einzelner Emittenten schwerlich voraussehen. Oft war es schwierig und kostet erhebliche Mühe, völlige Transparenz der Fonds-Geschäftsmodelle zu erbitten. In der vorregulierten Fonds-Ära gab es auch für den Analysten stets einen gewissen Grad an Intransparenz, da die vollständige Offenlegung der Verträge und Konten auch von Seiten der Aufsicht nicht erzwungen wurde. Doch genau dieser Mangel führte zu erheblichen Unsicherheiten.
Zwar gibt es auch unter den regulierten Fonds, die wir analysiert haben, performanceschwache Beispiele (Beispiel Publity-Fonds)! Diese sind jedoch die Ausnahme. Hier sind unsre Einschätzungen nicht eingetreten. Gleichwohl sind Verläufe mit erheblichen Kapitalverlusten ausgeblieben. Die Regulierung hat grobe Fehlgriffe unter den Fondsanbietern bisher verhindert.