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Grundsätzlich sind "Aufsichtsgremien
oder Beiräte" nicht vorgesehen. 15 %
der Gesellschafter können jedoch eine
außerordentliche Gesellschafterversammlung
einberufen und z.B. beschließen,
dass ein Beirat/Investitionsausschuss
gegründet wird, der
z.B. das laufende Controlling der Geschäftsführung
wahrnimmt. In Gesprächen
mit der NO-Geschäftsführung
wurde deutlich, dass erwartet
wird, dass die Gesellschafter die Bildung
eines Investitionsausschusses
befürworten. Fest steht, dass sich ein
möglicher Investitionsausschuss auf
der fachlichen Expertise der Fonds-
Experten stützen kann. Diese Experten
legen dem Fondsmanagement
nach CHECK-Informationen zu jeder
Feldanalyse des Operators eine detaillierte
Stellungnahme vor. Diese
Feldanalysen sollten die Anlegervertreter
- mit Hilfe fachlicher Berater -
prüfen und eine Stellungnahme abgeben,
die als Votum vorgesehen ist.
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Das Fondsmanagement hat uns
“vollumfänglich
bestätigt”, sich “prioritär”
dafür einzusetzen, die berufenen
Fachgremien mit “bindenden Mitbestimmungsrechten
auszustatten”. Die
Einhaltung der Investitionskriterien,
die allerdings (noch) nicht konkret
durchformuliert sind, sollen laut Prospekt
"sowohl durch die Geschäftsführung
von NO USA 2 als auch
durch externe Berater überprüft (werden)."
Die Entscheidung erfolgt "im
Anschluss" durch die Objektgesellschaft
zusammen mit NO USA 2 sowie
LEI. Das NO-Management hat
uns gegenüber erklärt, dass es sich
an die Entscheidung eines Investitionsausschusses
gebunden fühlt. |